Freitag, 4. März 2016

75. Sich widersprechende verbale und nichtverbale Kommunikation beim NEIN-Sagen

75.  Sich widersprechende verbale und nichtverbale Kommunikation beim NEIN-Sagen

Mal angenommen, es wird gesetzlich verankert, daß wirklich alle sexuellen Belästigungen und Übergriffe nach einem eindeutigen NEIN strafbar sind.  
Das kann auch bei ausreichender Befähigung zur Selbstkontrolle nur dann funktionieren, wenn das NEIN so eindeutig ist, daß es von keinem Mann mißverstanden wird.    Ein nur verbal geäußertes NEIN ist nicht ausreichend, weil es nicht eindeutig ist.    Vielmehr muß zusätzlich auch beachtet werden, was durch Signale der nichtverbalen, oft unbewußten und unreflektierten Kommunikation ausgedrückt wird und ob es hier Widersprüchlichkeit und Mißverständlichkeit gibt. 

Je mehr ein Mann von seinen Instinkten beherrscht wird, desto größer ist die Gefahr, daß er ein nur verbales NEIN nicht hört, nicht versteht oder nicht ernst nimmt, weil er sich stattdessen von als subjektiv viel stärker wahrgenommenen, nichtverbalen Signalen leiten läßt, die er als 'Begehre mich'-Botschaft auffaßt.     

Menschliches Verhalten ist ein Vektor aus kognitiven Verhaltenszielen und instinktiven Verhaltensimpulsen, die oft unvereinbar sind.   
Die Verhaltensziele sind bewußt, die Instinkte wirken mehr oder minder unbewußt.  
Bei der verbalen Kommunikation werden hauptsächlich die kognitiven Verhaltensziele zum Ausdruck gebracht, während die nichtverbale Kommunikation oft unbewußte instinktive Impulse ausdrückt.
Verbale Kommunikation ist eine Willensentscheidung.   Nichtverbale Kommunikation findet immer automatisch statt, sobald ein Mensch von einem anderen wahrgenommen wird, auch dann, wenn weder der Wahrnehmende noch der Wahrgenommene das aktiv oder aus eigener Initiative herbeigeführt hat.    

Nichtverbale Kommunikation hat viele Aspekte:  Mimik, Gesten, Körpersprache, aber auch alle Gestaltungsmerkmale senden Signale aus.   Daß diese Signale die Wahrnehmung beeinflussen, läßt sich nicht verhindern.    Es ist deshalb unmöglich, keine Signale auszusenden.  Wer sich dessen bewußt ist, kann steuern, welche Signale er aussendet, um Widersprüche zwischen verbalen Äußerungen und nichtverbalen Signalen zu vermeiden.   

Darwin'sche Fitness bedeutet bei Männern den durch die Wahrnehmung von Frauenkörpern ausgelösten Drang, möglichst oft mit unterschiedlichen Frauenkörpern zu kopulieren, um möglichst viele Nachkommen zu zeugen.     Bei Frauen bedeutet das hingegen, bei möglichst vielen Männern durch Körpersignale ein Kopulationsbegehren auszulösen, um dann sehr wählerisch nur mit denjenigen zu kopulieren, die sich am besten als Erzeuger und Versorger für Nachkommen eignen.   

Deshalb senden alle Frauen, die bei der Körpergestaltung unreflektiert ihren Instinkten folgen, immer die mehr oder minder explizite nonverbale Botschaft 'Begehre mich' aus.   Trotzdem verleugnen diese Frauen diese nichtverbale Botschaft ihrer alltäglichen Eitelkeit. Sie wollen nicht wahrhaben, daß unter dieser Voraussetzung jedes verbale NEIN in der männlichen Wahrnehmung ein Widerspruch zu den nichtverbalen, kopulationseinladenden Signalen ist.

Das NEIN einer Frau ist deshalb nur überzeugend eindeutig, wenn es nicht nur verbal, sondern auch nichtverbal ausgedrückt wird.   Ein nichtverbales NEIN läßt sich aufgrund der instinktiven Darwin'schen Fitness nur durch Bedecken und Verhüllen aller mißverständlichen Signale ausdrücken.

Wenn jemand durch provozierende nichtverbale Kommunikation zum Opfer von Aggressionen wird, mindert das nicht die Schuld des Aggressors.   Aber wer sich wissentlich vermeidbaren Risiken aussetzt, der trägt trotzdem Mitverantwortung für die Folgen.   Die Leiden des Opfers werden durch die Bestrafung des Täters nicht ungeschehen gemacht.    Immer dann, wenn es ein Machtgefälle zwischen Täter und Opfer gibt, ist Strafandrohung kein ausreichender vorbeugender Schutz.

Das gilt, wenn jemand mit Hammer und Sichel auf dem T-Shirt auf einem Treffen nazistischer Gruppen die Internationale singt und dafür zusammengeschlagen wird.   Der Täter begeht eine kriminelle Handlung.    Das Opfer tut nichts ungesetzliches, hat sich aber wissentlich in eine vermeidbare Situation begeben.    
Das gilt auch, wenn eine Frau mit knappem Minirock, Bemalung im Gesicht und aus dem Ausschnitt quellendem Busen sich in den Machtbereich von Männern mit Kopulationsdrang begibt und dann Übergriffen ausgesetzt ist.   Nur die Täter sind kriminell, aber das Opfer hat durch die Art der Körpergestaltung eine Situation geschaffen, die sie auch hätte vermeiden können.   Die Leiden durch die sexuellen Übergriffe werden durch die Bestrafung des Täters nicht ungeschehen gemacht.